Anwälte für Mietrecht in Zürich
Ein guter Anwalt ist die halbe Miete

Seidel & Partner Rechtsanwälte – Ihre Anwaltskanzlei für alle mietrechtlichen Angelegenheiten

In der Kanzlei Seidel & Partner Rechtsanwälte beraten Sie Anwältinnen und Anwälte Ihres Vertrauens zu sämtlichen Themen rund um Immobilien. In Fragen des Mietrechts vertreten unsere Anwältinnen und Anwälte primär Vermieterinnen und Vermieter. Das Mietrecht zeichnet sich durch eine besondere Formstrenge und eine teilweise sehr mieterfreundliche Rechtsprechung aus. Wir empfehlen Ihnen daher, die auf Immobilien und Mietrecht spezialisierten Anwälte von Seidel & Partner Rechtsanwälte frühzeitig beizuziehen. Ganz im Sinne unseres Grundsatzes: „Fünf Minuten mit uns im Vorfeld ersparen Ihnen viele Stunden im Nachgang“.

Insbesondere bei der Geschäftsraummiete macht es Sinn, den Mietvertrag vorgängig von einer Anwältin oder einem Anwalt überprüfen zu lassen. Viel Konfliktpotential, zum Beispiel Streitfragen zum festgelegten Mietzins, lässt sich bereits im Vorfeld vermeiden. Konflikte können natürlich auch im Lauf des Mietverhältnisses auftreten: Mietzinsrückstände, Klagen auf Mietzinsherabsetzungen, Streit um Mietzinserhöhungen oder Instandsetzungen bzw. Erneuerungen/Modernisierungen des Mietobjekts. Die Kündigung eines Mietverhältnisses birgt ebenfalls Potenzial für juristische Auseinandersetzungen, zum Beispiel, wenn eine Erstreckung eingefordert wird.

Unsere Mietrecht-Anwältinnen und -Anwälte handeln stets in Ihrem Interesse. Kosteneffizienz und pragmatische Lösungen stehen bei uns an oberster Stelle. Prozesse leiten wir nur ein, wenn unser Team diesen Schritt gemeinsam mit Ihnen für sinnvoll, zielführend und wirtschaftlich vertretbar erachtet. Prozessieren um des Prozessierens willen kommt für unsere Anwaltskanzlei in Zürich nicht in Frage.

Welche Dienstleistungen bietet unsere Anwaltskanzlei im Bereich des Mietrechts an?

  • Rechtsberatung in sämtlichen mietrechtlichen Angelegenheiten
  • Prozessführung vor Schlichtungsbehörden und Mietgerichten

  • Redaktion von Mietverträgen, insbesondere Geschäftsraummietverträge, Rohbaumietverträge, Double-/Triple-Net-Mietverträge, Umsatzmietverträge, Zwischennutzungsmietverträge usw.
  • Fragen der Mietzinsgestaltung, insbesondere Anfangsmietzinse, indexierte oder gestaffelte Mietzinse, Umsatzmietzinse, Mietzinserhöhungen, Mietzinssenkungen usw.
  • Ordentliche oder ausserordentliche Kündigung von Mietverträgen und deren prozessuale Durchsetzung (Ausweisungsbegehren)

  • Durchsetzung sämtlicher Forderungen aus Mietverträgen, insbesondere Mietzinsforderungen, Nebenkosten, Schadenersatzforderungen usw.
  • Durchsetzung des vermieterseitigen Retentionsrechts bei Geschäftsraummiete